BUNDESVERBAND BILDENDER KÜNSTLER
LANDESVERBAND SCHLESWIG-HOLSTEIN
BRUNSWIKER PAVILLON KIEL

Geschäftsstelle und Ausstellungsgebäude:
Brunswiker Str.13
24103 Kiel
Telefon: 04 31-55 46 50
Telefax: 04 31-5 16 91
Internet: www.bbk-schleswig-holstein.de
Mail: bbk-schleswig-holstein@t-online.de

Geöffnet: Di-Do 10-17 Uhr, Fr 10-16 Uhr, Sa+So. 11-16 Uhr,
Während der ausstellungsfreien Zeiten (Sa+So) geschlossen.

Wechselnde Ausstellungen, Ständige Galerie
(Grafik / Arbeiten auf Papier) der BBK-Mitglieder

Der BBK-Landesverband Schleswig-Holstein e.V. ist die Interessenvertretung
der Künstlerinnen und Künstler im Lande Schleswig-Holstein die weit verstreut
zwischen Flensburg und Lübeck, Kiel und den Hamburger Randgebieten leben und arbeiten

Geleitet wird der Verband von einem Arbeitsausschuss / Vorstand:
Deborah Di Meglio 1. Vorsitzende
Internet: http://www.dimeglio.de/ Mail: dimeglio23@hotmail.com
Monika Rathlev Schriftführerin
Internet: http://www.monikarathlev.de/ Mail: monika@monikarathlev.de


Die vorgenannten drei Personen bilden den geschäftsführenden Vorstand (nach Vereinsrecht)

Erweiterter Arbeitsausschuss / Vorstand:
Zuzana Hlináková Bevollmächtigte für Pavillon-Ausstellungen/Aktivitäten
Internet: http://www.hlinakova.de/ Mail: zuzana@hlinakova.de
Anke Müffelmann Bevollmächtigte für auswärtige Ausstellungen/Aktivitäten
Internet: Mail: amueffel@bk-sh.de
Roger Tetzlaff Bevollmächtigter für Kunst im öffentlichen Raum (K.i.ö.R.)
Internet: Mail: RogerTetzlaff@web.de
Tamer Serbay Bevollmächtigter des BBK Schl.-Holst. beim Bundes-BBK in Bonn
Mail: tamer.serbay@gmx.de

Mitarbeiterinnen der Geschäftsstelle und Ausstellungsaufsichten:
Maria Ahrens, Leiterin der Geschäftsstelle
Ursula Hofmann, Bürokraft und Aufsicht
Iris Roersch, Ständige Galerie und Aufsicht


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Aufnahmebedingungen (Aufnahmeantrag.pdf)

Die Aufnahme erfolgt nach schriftlichem Antrag durch den Arbeitsausschuss.
Mitglied kann jeder Einwohner des Landes Schleswig-Holstein werden,
wer keinem anderen Landesverband BBK angehört und in dem Zusammenhang
mit ernsthafter kontinuierlicher Arbeit als bildende/r Künstler/innen folgende Bedingungen erfüllt:
:

  • 1. Nachweis eines abgeschlossenen Studiums an einer Hochschule oder Fachhochschule in einem bildnerischen Fach.
  • und
  • 2. Vorlage einer Werksmappe mit Fotografien
     
  • oder
     
  • 3. Nachweis von Beteiligungen an überregionalen Ausstellungen (gemeint sind hier jurierte Ausstellungen wie z.B. Deutscher Künstlerbund, Große Düsseldorfer, Große Münchner oder Beteiligungen an der jährlich in Schleswig-Holstein stattfindenden Landesschau - zweimalige Beteiligung ist erforderlich -- .
  • und
  • . Nachweis des Hauptwohnsitzes in Schleswig-Holstein (Kopie der Meldebescheinigung).

 

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